Eine Baufirma ist, wie der Name schon sagt, damit beauftragt, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten. Der Bauträger hingegen ist derjenige, der das Grundstück findet, auf dem gebaut werden soll. Seine Hauptaufgabe ist es, das Grundstück zu finden und dann die Baufirma damit zu beauftragen das Projekt umzusetzen.
Es ist sehr üblich, dass sich Projektträger (Bauträger) und Baufirma zu einem einzigen Unternehmen zusammenschließen, um schneller und effizienter arbeiten zu können.
Bauträger sind die Eigentümer der Grundstücke, auf denen ein Projekt durchgeführt werden soll.
Für die Durchführung des Projekts nehmen sie in der Regel die Hilfe oder die Dienste eines Bauunternehmens in Anspruch, das über die Kapazitäten, die personellen und technischen Ressourcen sowie das Wissen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Projekts verfügt.
Wenn also ein Bauträger in Spanien auf einem Grundstück, das ihm gehört, etwas bauen möchte, beauftragt er zunächst einen Architekten mit dem Projekt (mit den Merkmalen, die er für angemessen hält). Dieser führt es aus und bearbeitet und korrigiert das Projekt so oft wie nötig, bis es von der Leitung des Bauträgers genehmigt wird.
Sobald das Projekt festgelegt ist, muss es den zuständigen Behörden vorgelegt werden, die es sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass es mit den Vorschriften und Bebauungsplänen übereinstimmt, die für das Gebiet gelten, in dem es gebaut werden soll.
Dies bedeutet beispielsweise, dass der Bau von Wohnungen auf Grundstücken für die tertiäre Nutzung (Dienstleistungsektor) oder in Gewerbegebieten nicht zulässig ist.
Wenn die Genehmigung erteilt ist, muss ein Gutachter auch prüfen, ob das Bauunternehmen die Arbeiten ordnungsgemäß ausführt.
Alles, was Sie über die Bauherrenhaftpflicht wissen müssen
Diese Versicherung richtet sich an den Bauherrn oder den Auftraggeber des Bauvorhabens und deckt Schäden ab, die einem Dritten während der Bauarbeiten zugefügt werden können.
Als Projektträger und Hauptverantwortlicher für die Arbeiten müssen Sie gegen alle Ansprüche und Schäden, die auftreten können, gut abgesichert sein.
Informieren Sie sich über alle Deckungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung und fordern Sie unverbindlich weitere Informationen an. Bohemia Mallorca kann Sie hierzu sehr kompetent beraten.
Der Projektträger wird definiert als „jede natürliche oder juristische, öffentliche oder private Person, die einzeln oder gemeinsam mit eigenen oder fremden Mitteln die Bauarbeiten für sich selbst oder für den späteren Verkauf, die Lieferung oder die Übertragung an Dritte unter irgendeinem Titel beschließt, fördert, programmiert und finanziert“.
Alles, was Sie über die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers wissen müssen
Eine Haftpflichtversicherung für Bauunternehmer ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist in Artikel 9 des Gesetzes 38/1999 vom 5. November über die Bauvorschriften (BOE) definiert.
Im Allgemeinen deckt die Haftpflichtversicherung für Bauunternehmer Schäden ab, die durch eingestürzte Gebäude, herabfallende Gegenstände, Brände und Explosionen, elektrische Leitungen sowie das Be- und Entladen von schweren oder gefährlichen Materialien verursacht werden.
Außerdem unterstützt sie die Arbeitnehmer bei Unfällen jeglicher Art, indem sie Entschädigungen für Körperverletzungen und Schäden an den Vermögenswerten Dritter zahlt und so die Kosten und wirtschaftlichen Aufwendungen des Unternehmens verringert.
Sie richtet sich an Unternehmer und Arbeitgeber, die in ihrer eigenen Branche tätig sind, um den notwendigen Schutz zu gewährleisten, wenn ihre Arbeitnehmer bei jeder Art von Unfall körperlich geschädigt werden oder zu Tode kommen, und ihre Angehörigen den Anspruch geltend machen wollen.
Ist eine Bauhaftpflichtversicherung obligatorisch?
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Unternehmen, ob öffentlich oder privat, eine obligatorische Bauversicherung abschließen müssen, um auch den Schutz von Arbeitnehmern, Gütern und Materialien und der Umwelt zu gewährleisten.