Bohemia Mallorca - Ihr mehrsprachiger Versicherungsmakler für Mallorca und die Balearen.
Mit einer Bootsversicherung jetzt alle Arten von Booten versichern (Motorboote, Segelboote, Jetskis, Beiboote, Schlauchboote). Egal ob für den Freizeitgebrauch oder für die berufliche Nutzung.

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Umfangreicher Versicherungsschutz mit hohen Deckungen

Wir von Bohemia möchten, dass Sie das Segeln in aller Ruhe genießen können

Der beste Weg, Ihr Sportboot sicher zu genießen

Boots– versicherung

Boote werden für eine Vielzahl von Aktivitäten genutzt, die von Sport bis hin zu Entspannungsausflügen reichen.
Damit dies zu einer angenehmen Tätigkeit wird, ist es wichtig, die vielen Vorteile und Leistungen zu berücksichtigen, die durch den Abschluss einer Bootsversicherung auf Mallorca und in Spanien erworben werden.
Wir können für Sie alle Arten von Booten versichern (Motorboote, Segelboote, Jetskis, Beiboote, Schlauchboote), sowohl für den Freizeitgebrauch als auch für die berufliche Nutzung.

Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse

Welche Deckungen sind mit einer Bootsversicherung möglich?

  • Obligatorische zivilrechtliche Haftung
    • Obligatorische Bootsversicherungen verfügen über eine Reihe von Basisdeckungen. Diese ermöglichen es dem Versicherungsnehmer, Schäden zu decken, die Dritten zufügt werden.
    • Sachschäden an Dritten
      Deckt Schäden an Dritten ab, die durch das Boot entstehen. Die Höchstgrenze beträgt 96.161,94 Euro pro Schadensfall. Diese Deckung garantiert die Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Verteidigung des Versicherten und die Schadensregulierung.
    • Tod und Körperverletzung
      Versichert sind Tod und Personenschäden, die Dritten zugefügt werden. Der Höchstbetrag pro Opfer beträgt 120.202,42 Euro und der Höchstbetrag pro Schadensfall liegt bei 240.404,84 Euro.
    • Wirtschaftliche Verluste
      Umfasst wirtschaftliche Verluste Dritter infolge von Sach- und Personenschäden. Wenn aufgrund von Sachschäden am Schiff wirtschaftliche oder persönliche Verluste entstanden sind, wird eine Entschädigung gezahlt.
    • Beschädigung von Schiffen
      Deckt Kollisionsschäden, die an Schiffen durch Kollisionen entstehen können, auch wenn es keine Berührung gibt.
  • Freiwillige zivilrechtliche Haftung
    • Die freiwillige Haftpflichtversicherung ermöglicht Ihnen, Boote zu versichern, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, sowie eine Erhöhung des Grundkapitel der Obligatorischen Haftpflicht.
    • Sachschäden.
      Sie umfasst Schäden an Schiffsrumpf, Motor, Zubehör oder an den Segeln infolge von Schiffbruch, Grundberührung, Auflaufen, Zusammenstoß oder Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Desweiteren Sturm, Brand oder Explosion sowie Diebstahl.
      Sie umfasst auch die Kosten für die Bergung, das Abschleppen oder die Hilfeleistung infolge eines gedeckten Unfalls sowie die Schäden, die das Schiff bei einem Unfall mit dem Trägerfahrzeug auf der Straße oder der Schiene erleidet.
    • Beseitigung von Wrackteilen
      Kosten für die Beseitigung von Wrackteilen des Schiffes, sofern die zuständigen Behörden dies vorschreiben, ohne dass der Ursprung ein gedeckter Schaden ist.
    • Abschleppschutz
      Abschleppkosten, die nicht die Folge eines versicherten Unfalls sind, sofern sie auf die Unfähigkeit des Schiffes zurückzuführen sind, aus eigener Kraft zu fahren. Haftungshöchstbetrag: 6.000 Euro.
    • Unfälle von Insassen
      Versichert sind Personenunfälle, die zum Tod oder zur dauerhaften Invalidität der Insassen des Bootes führen. Es wird empfohlen, eine Versicherung für die maximal zulässige Personenzahl auf dem Boot abzuschließen, damit wir die Schäden abdecken können, die Besatzungsmitglieder und Gäste erleiden könnten.
  • Hilfe auf See
    • Versichert ist das Abschleppen bei einem Seeunfall, einer Panne oder aus einem anderen Grund, der das Abschleppen zum nächstgelegenen Hafen rechtfertigt.
  • Hilfe auf dem Land
    • Personenhilfe:
      Rückführung oder Transport von Personen wegen Krankheit oder Körperverletzung, Gesundheitsleistungen im Ausland, Rückführung oder Transport im Todesfall, Zustellung von Medikamenten, Übermittlung dringender Nachrichten rund um die Uhr. Rückführung, Transport und Hilfeleistung für betroffene Personen bei Panne oder Unfall des Bootes, ärztlicher Rat, Entsendung eines Lotsen oder Skippers.
  • Hilfeleistung am Boot
    • Abschleppen des Bootes, Überführung des Bootes in den Hafen, Transportkosten des Versicherten zur Abholung seines Bootes, Versand von Ersatzteilen, Entsendung eines Fachmechanikers, Kosten der Bootsaufbewahrung.
  • Rechtsberatung
    • Die Begründung gerichtlicher Haftungen für zivilrechtliche Verantwortlichkeiten ist gewährleistet, wenn der Anspruchsgegenstand von dieser Police gedeckt ist. Der Versicherer übernimmt die gerichtliche Weisung gegen die Forderung des mutmaßlich Geschädigten und sorgt für die Bezahlung der Protokolle und Folgekostenrechnungen der von ihm beauftragten Rechtsanwälte und Rechtsberater.
  • Vollkasko Bootsversicherungen
    • Innerhalb dieser Vollkasko gibt es zwei Arten von Policen, die die Unternehmen voneinander unterscheiden.
      Bei der Bootsvollkaskoversicherung muss zwischen spanischen und englischen Klauseln unterschieden werden.
      Es handelt sich um die beiden umfassendsten Deckungen für die Versicherung von Booten, die sich aber in ihren Bedingungen unterscheiden.
      Die englischen Klauseln erlauben es Ihnen, den Wert zu vereinbaren. Bei den spanischen Klauseln hingegen nicht, hier wird der Marktwert des Bootes berücksichtigt.
      Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die englischen Klauseln im Gegensatz zu den spanischen Klauseln das Fahren der Boote mit einer Geschwindigkeit von mehr wie 17 Knoten nicht in die Police einschließen, wenn der Skipper zum Zeitpunkt des Schadenseintritts dafür keinen offiziellen Titel hatte.

Ist die Bootsversicherung
obligatorisch?

Ist die Bootsversicherung obligatorisch?
Im Allgemeinen ist sie für alle motorgetriebenen Boote, einschließlich Jetskis, vorgeschrieben. Boote ohne Motorantrieb müssen jedoch nur versichert werden, wenn sie länger als 6m sind. Auch ausländische Schiffe, die in spanischen Gewässern fahren, müssen versichert werden.

Seit dem 1. Juli 1999 ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sportboote, einschließlich Jetskis, gemäß der Verordnung RD 607/1999 vom 16. April 1999 obligatorisch.
Die Schifffahrt ohne die Versicherung für Freizeitboote kann mit einer Sanktion belegt werden. In der Regel verlangen die Jachthäfen die Versicherung, um einem Boot den Aufenthalt oder die Einfahrt in ihre Anlagen zu gestatten.

Die obligatorische Bootsversicherung deckt in der Regel durch das Boot verursachte Sachschäden an Dritten, die Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Verteidigung des Versicherten und die Abwicklung von Schadensfällen, den Tod und die Körperverletzung von Dritten. Normalerweise mit einer wirtschaftlichen Obergrenze. Desweiteren sind wirtschaftliche Verluste Dritter infolge von Sach- und Körperschäden und Schäden an Schiffen aufgrund von Kollisionen gedeckt.

Um nachzuweisen, dass das Schiff versichert ist, muss der Nachweis über die Zahlung der Prämie für den laufenden Zeitraum an Bord mitgeführt werden, Dabei muss der Name des Versicherers, die Kennzeichnung des Schiffes, die Dauer der Versicherung und der Hinweis, dass die Pflichtversicherung eingeschlossen ist, angegeben sein.

Falls diese Angaben nicht auf der Quittung erscheinen, muss die Schiffspolice mitgeführt werden. Wenn die Behörden die Unterlagen verlangen und sie sich nicht auf dem Schiff befinden, hat der Versicherungsnehmer 5 Arbeitstage Zeit, um ihre Gültigkeit nachzuweisen.
Bohemia Mallorca setzt viel Wert auf hohe Qualität, insbesondere bei der Auswahl der Versicherungsprodukte: Fahrradversicherung, private Krankenversicherung, Autoversicherung, Hausratversicherung oder Motorradversicherung auf Mallorca, u.a. Sie finden uns in Mallorca, Ibiza, den Kanaren und ganz Spanien.

Englische (Institute Yacht Clauses) und spanische Klauseln
Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Boot abschließen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ausländische Vorschriften für Ihr Boot gelten können. Aus diesem Grund bieten einige Versicherer die Möglichkeit, spanische oder englische Klauseln für Ihre Bootspolice zu vereinbaren. Im ersten Fall sind die vom Versicherer gedeckten Risiken in den Versicherungsbedingungen klar angegeben.

Die englischen Klauseln schließen jedoch alles ein, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das heißt, die spanischen Bedingungen funktionieren durch Einbeziehung, während die englischen Bedingungen durch Ausschluss funktionieren. Außerdem unterliegen die Engländer den Gesetzen und Praktiken des britischen Staates.

Optionale Zusatzversicherungen
Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung kann der Bootseigner wie bei jeder anderen Versicherung optionale Zusatzversicherungen abschließen, wie z. B. eine freiwillige Haftpflicht, Bergung und Hilfeleistung auf See, Totalverlust, Verlust persönlicher Gegenstände, usw.

Freiwillige zivilrechtliche Haftung
Diese Option ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, eine höhere als die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme abzuschließen. In diesem Fall bestimmt der Gesetzgeber, dass die Versicherung mindestens 120.000 Euro pro Opfer und höchstens 240.000 Euro pro Schadensfall abdecken muss, während der Höchstbetrag für Sach- und Vermögensschäden bei etwa 96.000 Euro pro Schadensfall liegt.
Sie deckt auch die zivilrechtliche Haftung des Schiffes während des Aufenthalts auf dem Festland und das Aussetzen des Schiffes im Wasser oder die Zerstörung des Schiffswracks ab.

Bergung und Unterstützung auf See
Der Abschluss dieser Garantie im Rahmen der Bootsversicherung deckt die Kosten für das Abschleppen des Bootes ab, wenn im Falle eines möglichen Untergangs oder einer Zerstörung des Schiffes Hilfe benötigt wird. Es handelt sich um eine sehr empfehlenswerte Garantie, da die Bergungsmannschaften nach einem Unfall auf See die Kosten für die Bergung auf den Bootseigner abwälzen können.

Verlust und Verlassen des Schiffes
Die Deckung für Totalverlust und Aufgabe deckt den Totalverlust des versicherten Bootes infolge eines Ereignisses wie z. B. eines Sturms auf See sowie den Diebstahl des gesamten Bootes und seines Beibootes und die Kosten für die Wiederbeschaffung, sofern möglich.

Persönliche Gegenstände
Mit dieser Deckung versichert der Versicherungsnehmer sein gesamtes persönliches Hab und Gut gegen die Risiken von Totalverlust, Beschädigung oder Diebstahl. Es ist zu beachten, dass im Falle eines Diebstahls, d. h. einer Unterschlagung von Eigentum ohne jegliche Gewaltanwendung, die Gesellschaft möglicherweise nicht für diesen Fall aufkommt. Das liegt daran, dass viele Unternehmen Diebstahl nicht abdecken.

Persönliche Unfälle
Bei Unfällen, die sich an Bord des Schiffes ereignen können, garantiert die Unfallversicherung eine kostenlose Entschädigung für Personenschäden des Versicherungsnehmers und aller auf dem Schiff mitreisenden Personen während der Fahrt oder beim Ein- und Ausschiffen.

Rechtsschutz
Falls der Versicherte einen Rechtsbeistand benötigt, kann er sich auf diese Garantie berufen. Diese deckt die Verteidigung des Versicherten ab, indem sie die Schäden geltend macht, die er sowohl an seiner Person als auch an dem Sportboot, das er besitzt, erlitten hat.

Wir sprechen Ihre Sprache

Wir beraten Sie in Ihrer Muttersprache.

Beratung

Ihre Versicherung ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung auf dem spanischen Versicherungsmarkt.

In ganz Spanien

Wir bieten Service in ganz Spanien.

Wo bieten wir unsere Dienstleistungen an?
Bohemia Mallorca ist in Mallorca, Ibiza , den Balearen, Madrid, Barcelona, Alicante, Valencia, Teneriffa, Gran Canaria, den Kanaren und ganz Spanien präsent.

Mit welchen Versicherungsgesellschaften arbeiten wir zusammen?
Bohemia Mallorca vertraut auf die Produkte von allen namhaften Versicherungen in Spanien. So können wir Versicherungen von DKV, Zurich, Axa, Reale, Mapfre, Racc, Fiatc, Asisa, Arag, Berkley, Allianz, Hiscox, Generali, Ergo, Agrupació und Helvetia anbieten.

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