Boots– versicherung
Boote werden für eine Vielzahl von Aktivitäten genutzt, die von Sport bis hin zu Entspannungsausflügen reichen.
Damit dies zu einer angenehmen Tätigkeit wird, ist es wichtig, die vielen Vorteile und Leistungen zu berücksichtigen, die durch den Abschluss einer Bootsversicherung auf Mallorca und in Spanien erworben werden.
Wir können für Sie alle Arten von Booten versichern (Motorboote, Segelboote, Jetskis, Beiboote, Schlauchboote), sowohl für den Freizeitgebrauch als auch für die berufliche Nutzung.
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Welche Deckungen sind mit einer Bootsversicherung möglich?
- Obligatorische zivilrechtliche Haftung
- Obligatorische Bootsversicherungen verfügen über eine Reihe von Basisdeckungen. Diese ermöglichen es dem Versicherungsnehmer, Schäden zu decken, die Dritten zufügt werden.
- Sachschäden an Dritten
Deckt Schäden an Dritten ab, die durch das Boot entstehen. Die Höchstgrenze beträgt 96.161,94 Euro pro Schadensfall. Diese Deckung garantiert die Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Verteidigung des Versicherten und die Schadensregulierung. - Tod und Körperverletzung
Versichert sind Tod und Personenschäden, die Dritten zugefügt werden. Der Höchstbetrag pro Opfer beträgt 120.202,42 Euro und der Höchstbetrag pro Schadensfall liegt bei 240.404,84 Euro. - Wirtschaftliche Verluste
Umfasst wirtschaftliche Verluste Dritter infolge von Sach- und Personenschäden. Wenn aufgrund von Sachschäden am Schiff wirtschaftliche oder persönliche Verluste entstanden sind, wird eine Entschädigung gezahlt. - Beschädigung von Schiffen
Deckt Kollisionsschäden, die an Schiffen durch Kollisionen entstehen können, auch wenn es keine Berührung gibt.
- Freiwillige zivilrechtliche Haftung
- Die freiwillige Haftpflichtversicherung ermöglicht Ihnen, Boote zu versichern, die nicht der Pflichtversicherung unterliegen, sowie eine Erhöhung des Grundkapitel der Obligatorischen Haftpflicht.
- Sachschäden.
Sie umfasst Schäden an Schiffsrumpf, Motor, Zubehör oder an den Segeln infolge von Schiffbruch, Grundberührung, Auflaufen, Zusammenstoß oder Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Desweiteren Sturm, Brand oder Explosion sowie Diebstahl.
Sie umfasst auch die Kosten für die Bergung, das Abschleppen oder die Hilfeleistung infolge eines gedeckten Unfalls sowie die Schäden, die das Schiff bei einem Unfall mit dem Trägerfahrzeug auf der Straße oder der Schiene erleidet. - Beseitigung von Wrackteilen
Kosten für die Beseitigung von Wrackteilen des Schiffes, sofern die zuständigen Behörden dies vorschreiben, ohne dass der Ursprung ein gedeckter Schaden ist. - Abschleppschutz
Abschleppkosten, die nicht die Folge eines versicherten Unfalls sind, sofern sie auf die Unfähigkeit des Schiffes zurückzuführen sind, aus eigener Kraft zu fahren. Haftungshöchstbetrag: 6.000 Euro. - Unfälle von Insassen
Versichert sind Personenunfälle, die zum Tod oder zur dauerhaften Invalidität der Insassen des Bootes führen. Es wird empfohlen, eine Versicherung für die maximal zulässige Personenzahl auf dem Boot abzuschließen, damit wir die Schäden abdecken können, die Besatzungsmitglieder und Gäste erleiden könnten.
- Hilfe auf See
- Versichert ist das Abschleppen bei einem Seeunfall, einer Panne oder aus einem anderen Grund, der das Abschleppen zum nächstgelegenen Hafen rechtfertigt.
- Hilfe auf dem Land
- Personenhilfe:
Rückführung oder Transport von Personen wegen Krankheit oder Körperverletzung, Gesundheitsleistungen im Ausland, Rückführung oder Transport im Todesfall, Zustellung von Medikamenten, Übermittlung dringender Nachrichten rund um die Uhr. Rückführung, Transport und Hilfeleistung für betroffene Personen bei Panne oder Unfall des Bootes, ärztlicher Rat, Entsendung eines Lotsen oder Skippers.
- Personenhilfe:
- Hilfeleistung am Boot
- Abschleppen des Bootes, Überführung des Bootes in den Hafen, Transportkosten des Versicherten zur Abholung seines Bootes, Versand von Ersatzteilen, Entsendung eines Fachmechanikers, Kosten der Bootsaufbewahrung.
- Rechtsberatung
- Die Begründung gerichtlicher Haftungen für zivilrechtliche Verantwortlichkeiten ist gewährleistet, wenn der Anspruchsgegenstand von dieser Police gedeckt ist. Der Versicherer übernimmt die gerichtliche Weisung gegen die Forderung des mutmaßlich Geschädigten und sorgt für die Bezahlung der Protokolle und Folgekostenrechnungen der von ihm beauftragten Rechtsanwälte und Rechtsberater.
- Vollkasko Bootsversicherungen
- Innerhalb dieser Vollkasko gibt es zwei Arten von Policen, die die Unternehmen voneinander unterscheiden.
Bei der Bootsvollkaskoversicherung muss zwischen spanischen und englischen Klauseln unterschieden werden.
Es handelt sich um die beiden umfassendsten Deckungen für die Versicherung von Booten, die sich aber in ihren Bedingungen unterscheiden.
Die englischen Klauseln erlauben es Ihnen, den Wert zu vereinbaren. Bei den spanischen Klauseln hingegen nicht, hier wird der Marktwert des Bootes berücksichtigt.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die englischen Klauseln im Gegensatz zu den spanischen Klauseln das Fahren der Boote mit einer Geschwindigkeit von mehr wie 17 Knoten nicht in die Police einschließen, wenn der Skipper zum Zeitpunkt des Schadenseintritts dafür keinen offiziellen Titel hatte.
- Innerhalb dieser Vollkasko gibt es zwei Arten von Policen, die die Unternehmen voneinander unterscheiden.