Unfall– versicherung
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Welche Deckungen sind mit einer Unfallversicherung möglich?
- Tod durch Unfall
- Führt ein Unfall zum Tod, erhalten die Hinterbliebenen die in den besonderen Versicherungsbedingungen festgelegte Entschädigungssumme.
Sollten bei dem gleichen Unfall die versicherte Person und ihr Ehepartner ums Leben kommen, erhalten die Begünstigten unter 18 Jahren – unabhängig von der Entschädigungssumme – die gleiche Summe für Tod bei Verkehrsunfall mit einer Höchstgrenze von maximal 300.500 EUR. Gleiche Summe für Tod bei Verkehrsunfall mit einer Höchstgrenze von maximal 300.500 EUR.
- Führt ein Unfall zum Tod, erhalten die Hinterbliebenen die in den besonderen Versicherungsbedingungen festgelegte Entschädigungssumme.
- Dauerhafte Invalidität
- Sollte infolge eines Unfalls eine dauerhafte Invalidität zurückbleiben und diese nach einem Jahr nach dem Unfall bestätigt werden, zahlt die Versicherung die in den besonderen Versicherungsbedingungen vereinbarte Entschädigungssumme.
- Vollinvalidität
- Wenn die versicherte Person einen durch die Police gedeckten Unfall erleidet, der auf Dauer die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und die ständige Anwesenheit einer Person zur Hilfe bei lebensnotwendigen Aufgaben (Anziehen, Essen, Fortbewegen…) notwendig macht, wird das im Vertrag vereinbarte Kapital für Vollinvalidität ausbezahlt.
- Vorübergehende Invalidität
- Sollte der Unfall eine vorübergehende Invalidität verursachen, die die versicherte Person an der Ausübung des in den besonderen Versicherungsbedingungen angegebenen Berufs hindert und sie sich deshalb in ärztlicher Behandlung befindet, erstattet die Versicherung ab Beginn bis zu 365 Tagen die vereinbarten Deckungen.
Bei dieser Versicherung kann eine Karenzzeit von 0, 7, 15 oder 30 Tagen vereinbart werden.
- Sollte der Unfall eine vorübergehende Invalidität verursachen, die die versicherte Person an der Ausübung des in den besonderen Versicherungsbedingungen angegebenen Berufs hindert und sie sich deshalb in ärztlicher Behandlung befindet, erstattet die Versicherung ab Beginn bis zu 365 Tagen die vereinbarten Deckungen.
- Unfallbedingter Krankenhausaufenthalt
- Muss sich die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls im Krankenhaus aufhalten, erhält sie die vereinbarte tägliche Entschädigungssumme (für maximal ein Jahr).
- Medizinische Versorgung
- Bei einem durch die Police gedeckten Unfall garantiert die Versicherung die Zahlung aller medizinischen Versorgungskosten ohne Begrenzung innerhalb vertragsgebundener Zentren.
Bei nicht vertragsgebundenen Zentren bis 1.800 EUR.
- Bei einem durch die Police gedeckten Unfall garantiert die Versicherung die Zahlung aller medizinischen Versorgungskosten ohne Begrenzung innerhalb vertragsgebundener Zentren.
- Zusätzliche Entschädigungszahlung im Falle von Tod durch Verkehrsunfall
- Bei Tod durch Verkehrsunfall erhält der Begünstigte die einfache oder doppelte Entschädigungssumme.
Bei Tod durch anders verursachten Unfall, je nach Vereinbarung.
Ausgeschlossen sind Verkehrsunfälle von Berufsfahrern.
- Bei Tod durch Verkehrsunfall erhält der Begünstigte die einfache oder doppelte Entschädigungssumme.
- Zusätzliche Entschädigungszahlung im Falle von dauerhafter Invalidität bei Verkehrsunfall
- Sollte die versicherte Person eine dauerhafte Invalidität erleiden, erhält sie je nach Vereinbarung zusätzlich die einfache oder doppelte Entschädigungssumme für dauerhafte Invalidität.
Ausgeschlossen sind Verkehrsunfälle von Berufsfahrern.
- Sollte die versicherte Person eine dauerhafte Invalidität erleiden, erhält sie je nach Vereinbarung zusätzlich die einfache oder doppelte Entschädigungssumme für dauerhafte Invalidität.
- Tod durch Herzinfarkt
- Nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat und sofern in den besonderen Versicherungsbedingungen vereinbart, erfolgt die Entschädigung bei Tod der versicherten Person während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten als direkte und ausschließliche Konsequenz hieraus.
- Möglichkeiten des Vertragsabschlusses
- 24 Stunden-Versicherungs-Deckung:
Deckt die Unfälle, die sich im beruflichen wie auch im privaten Leben ereignen. - Ausschließlich berufliche Aktivitäten:
Deckt nur Unfälle, die sich während der Ausübung des angegebenen Berufes ereignen. - Höchstaufnahmealter bei Vertragsschluss:
64 Jahre. - Ausschließlich für außerberufliche Aktivitäten:
Deckt nur Unfälle, die sich im privaten Leben ereignen. - Ausschließlich bei Verkehrsunfällen
Verkehrsunfälle, die sich als Privatperson oder beim Ausüben des Berufes ereignen
- 24 Stunden-Versicherungs-Deckung:
Was kann als Unfall angesehen werden?
Diese Art von Versicherung deckt Personenschäden ab, die durch einen Unfall im Rahmen der beruflichen oder außerberuflichen Tätigkeit verursacht werden können.
Was gilt als Unfall?
Um als Unfall zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine gewaltsame, plötzliche, äußere und ungewollte Ursache für die versicherte Person vorliegen. Diese Ursache muss zu einer Wirkung führen, entweder zum Tod oder zu einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Behinderung.
Daher ist dieses Produkt so konzipiert, dass es bei Tod oder Invalidität Versicherungsschutz bietet, wenn die Ursache ein Unfall ist. Zusätzlich zu diesen Deckungen kann die Unfallversicherung durch Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld oder auch Krankenpflege ergänzt werden.
Persönliche Unfälle im privaten und beruflichen Bereich können zum Tod oder zur Invalidität führen und unser Familienleben beeinträchtigen. Sichern Sie die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Familie im Falle eines Unfalls 24 Stunden am Tag, das ganze Jahr über, zu sehr geringen Kosten ab.
Im Jahr 2020 ereigneten sich in Spanien rund 505.528 Arbeitsunfälle. Davon ereigneten sich 88,3 % während des Arbeitstages und 11,7 % in den Abendstunden. 634 waren tödlich.
In Spanien unterliegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten einer besonderen Regelung, an der der Arbeitgeber und die mit der sozialen Sicherheit zusammenarbeitenden Einrichtungen, vor allem die Unfallversicherungsträger auf Gegenseitigkeit, beteiligt sind.
Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten können zu Schadenersatz und Haftung führen. Es ist sehr wichtig, in diesem Bereich gut beraten zu sein.
Bohemia Mallorca setzt viel Wert auf hohe Qualität, insbesondere bei der Auswahl der Versicherungsprodukte. Wir arbeiten mit sämtlichen renommierten Versicherungsgesellschaften in Spanien erfolgreich zusammen: Reiseversicherung, Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Fahrradversicherung, Autoversicherung, Motorradversicherung, private Krankenversicherung oder Hausratversicherung auf Mallorca.