Bauwesen– versicherung
Die Bauwesen Allgefahrenversicherung ist in Deutschland auch als Bauleistungsversicherung bekannt.
Diese schützt Bauherren vor Kosten, welche während der Bauzeit durch unvorhergesehene Beschädigungen entstehen.
Dazu zählen insbesondere durch höhere Gewalt wie z.B. Hochwasser oder Sturm verursachte Schäden.
Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches versichert.
Eine Bauwesenversicherung versichert die Arbeiten vom Beginn bis zur Fertigstellung und umfasst in der Regel einen Wartungszeitraum von 12 Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Welche Deckungen sind mit einer Bauwesenversicherung möglich?
- Die häufigsten Deckungen
- Feuer
- Explosion
- Blitzschlag
- Schäden infolge von Naturereignissen (z.B. Überschwemmungen, seismische Bewegungen, Vulkanausbrüche, ungewöhnliche Regenfälle, Hagel und Schnee usw.).
- Diebstahl von gelagertem Material
- Schäden aufgrund von Streiks, Unruhen und Aufruhr
- Schäden aufgrund von Terrorismus
- Stilllegung und/oder Abriss der versicherten Baustelle anlässlich eines Entschädigungsanspruchs
- Schäden, die das Bauwerk während der Instandhaltung oder Konservierung nach der Fertigstellung erleiden kann
- Honorare
- Diese Dokumente werden bei Abschluss einer Bauwesenversicherung benötigt
- Gebäudewert (Valor de obra), d.h. Gesamtbaukosten, inklusive Steuern, Honoraren so wie Lizenzgebühren
- Baubeschreibung (Memoria de obra)
- Kostenvoranschlag (Presupuesto de obra)
- Dauer der Bauphase (Duración de obra)
- Decenal
- Geotechnische Studie (Estudio geotécnico)
- Projektlizenz (licenia de proyecto)
- Kontrollbericht einer anerkannten Baukontrollen Firma (OCT – Organismo de Control Técnico)
Seguro Todo Riesgo Construcción
Seguro Todo Riesgo Construcción (Bauwesen Allgefahrenversicherung)
Die Bauwesenversicherung soll Bauherren, Bauunternehmer oder Bauträger in Spanien vor Schäden und materiellen Verlusten schützen, die als unmittelbare Folge einer zufälligen und unvorhersehbaren Ursache an den ausgeführten oder in Ausführung befindlichen Bauarbeiten und Anlagen entstehen können.
Obwohl sie normalerweise vom Bauherrn abgeschlossen wird, kann sie auch von jeder anderen am Bau beteiligten Partei, wie z.B. dem Bauträger, den Subunternehmern usw, abgeschlossen werden.
Im weiteren ist es wichtig zu wissen, dass eine Haftpflichtversicherung darin besteht, Schäden an Dritten abzudecken, jedoch nicht an dem Objekt, an dem die Arbeiten ausgeführt werden.
Dies ist ein Ausschluss, der in einem Schadensfall sehr wichtig ist.
Beispiel: Wenn ich eine Glasverkleidung in einem Gebäude anbringe und diese zu Boden fällt und zerbricht, dann bin ich nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Es handelt sich um meinen eigenen Schaden, da sich diese Waren in meinem Besitz und unter meiner Obhut befinden.
Die spanische Seguro Todo Riesgo Construcción (Bauwesen Allgefahrenversicherung) deckt diese Kosten für Arbeiten ab, die aufgrund von Eigenverschulden oder unvorhersehbaren Ereignissen (Feuer, Diebstahl, Wind, Hagel, Frost usw.) durchgeführt werden.