Betriebshaftpflichtversicherung für Veranstaltungen
Was ist eine Versicherung für Veranstaltungen?
Die Organisation von Veranstaltungen ist eine komplexe Tätigkeit, die die Koordinierung zahlreicher Faktoren erfordert: Vermietung von Räumlichkeiten, Verwaltung der Teilnehmer, Beauftragung von Lieferanten uvm. Dies sind alles Faktoren, die den meisten Veranstaltungen gemein sind.
Grundsätzlich kann jede Form von Veranstaltung versichert werden.
- Sportliche Veranstaltungen
- Firmenveranstaltungen
- Kulturelle und künstlerische Veranstaltungen
- Partys, Hochzeiten und Bankette
- Kongresse
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Für wen ist die Veranstaltungsversicherung gedacht?
- Verbände
- Nicht-professionelle Vereine
- Stadtverwaltungen
- Yachtclubs und Jachthäfen
- NGOs
- Unterhaltung
- Film-, Fernseh- und Radiostudios
- Museen, Parks und Gärten
- Kinos, Theater und Konzerte
- Chiquiparks
- Bildung
- Fahrschulen
- Kolonien
- Ausbildungsbetriebe
- Schulen und Kindergärten
- Vorübergehende Ereignisse
- Umzüge der Heiligen Drei Könige
- Konzerte und Paraden
- Kongresse, Messen und Ausstellungen
- Prozessionen in der Osterwoche
Grundlegende
Deckung
Deckungen
- Tod durch Unfall
Die Versicherung deckt die Entschädigung im Todesfall infolge eines Unfalls ab, die sich verdoppelt, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt. - Invalidität aufgrund eines Unfalls
Die Versicherung deckt die Entschädigung im Falle eines Unfalls, der zu einer absoluten und dauerhaften und/oder teilweisen Invalidität führt. - Unfälle am Arbeitsplatz
Deckt die Haftung des Arbeitgebers oder des Unternehmens für Personenschäden, die seine Mitarbeiter bei einem Arbeitsunfall erleiden. - Betriebshaftpflichtversicherung
Deckt Schäden an Dritten ab, die durch die Unternehmensstruktur bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. - Mieterhaftpflicht
Schützt die versicherte Person gegen den Anspruch des Eigentümers der Räumlichkeiten für die Schäden, die in diesen während der Anmietung durch die versicherte Person verursacht wurden. - Immobilien Haftpflicht
Schützt den Versicherten als Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes, in dem die Schaden verursachende Tätigkeit ausgeübt wird. - Rechtsschutz
Garantiert den Rechtsschutz und die Bildung der erforderlichen Sicherheiten, bevor der Anspruch in einem Gerichtsverfahren geltend gemacht werden kann. - Subsidiäre zivilrechtliche Haftung
Schützt den Versicherten vor Schäden, die Dritten von Subunternehmern oder Angestellten des Versicherten selbst zugefügt werden. - Medizinische Versorgung bei Unfällen
Die Übernahme von unfallbedingten Gesundheitskosten, einschließlich der Kosten für Medikamente und Krankenhäuser, des Rettungsdienstes und der Kosten für die körperliche Rehabilitation.