Neue Regeln für Elektro-Roller und Fahrräder in Spanien ab 2024

Neue Regeln für Elektro-Roller und Fahrräder in Spanien ab 2024 – Alles, was du wissen musst und wie Du dein Elektrofahrrad anmelden kannst!

Ab dem 22. Januar 2024 dürfen in Spanien nur noch zertifizierte Elektro-Roller (VMP) verkauft werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die zum Verkauf stehenden VMPs bestimmte Mindestqualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen.
Und ab dem 22. Januar 2027 dürfen dann nur noch VMPs im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, die von den zuständigen Behörden zertifiziert wurden. 
So kannst Du bereits jetzt feststellen, ob ein VMP von der DGT für den Verkehr zugelassen ist:
  • Überprüfe die Website der DGT: Die DGT empfiehlt, die Website www.dgt.es/vmp zu konsultieren, auf der alle Marken und Modelle aufgeführt sind, die bereits zertifiziert wurden und alle Anforderungen erfüllen, die im Handbuch für die Merkmale von VMP festgelegt sind.
  • Suche nach dem VMP-Zertifikat: Achte beim Kauf eines VMP auf das VMP-Zertifikat, das auf dem Fahrzeug selbst oder in der Dokumentation angebracht sein muss.
  • Überprüfe die technischen Merkmale: Stelle sicher, dass der VMP den technischen Merkmalen entspricht, die im Handbuch für die Merkmale von VMPs festgelegt sind.
Dies sind die wichtigsten Merkmale, die ein VMP erfüllen muss:
  • Geschwindigkeit:
    • Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h
    • Manipulationsschutz für Geschwindigkeit und Leistung
    • Sichtbarer Informationsindikator für Geschwindigkeit und Batteriestatus
  • Bremssystem:
    • Zwei unabhängige Bremsen mit einer Mindestverzögerung von 3,5 m/s2
    • Feststellbremse bei Fahrzeugen mit mehr als 2 Rädern
  • Sichtbarkeit:
    • Vordere (weiße), seitliche (weiße oder gelbe) und hintere (rote) Reflektoren
    • Bremslicht (entweder separat oder in Kombination mit dem Rücklicht)
  • Akustischer Warnton:
    • Obligatorisch für alle Arten von VMPs
    • Rückwärtswarnton bei VMPs für Güter oder andere Dienstleistungen
  • Stabilisierungssystem beim Parken:
    • Seitenständer oder Zentralständer bei VMPs mit weniger als 3 Rädern
Zusätzliche Informationen:
  • Handbuch für die technischen Merkmale von VMP: Das Handbuch für die technischen Merkmale von VMP wurde am 21. Januar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht.
  • Schulung für VMP-Fahrer: Ab Januar 2024 müssen alle Fahrer von VMPs in Spanien eine Schulung absolvieren.
  • Weitere Informationen: Weitere Informationen zu den neuen Regeln für Elektro-Roller in Spanien findest Du auf der Website der DGT: www.dgt.es/vmp
Fazit:
Die neuen Regeln für Elektro-Roller in Spanien ab 2024 sollen die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr verbessern. Wenn Du in naher Zukunft einen Elektroroller kaufen möchtest, solltest Du sicherstellen, dass er zertifiziert ist und den oben genannten Merkmalen entspricht.
Elektrofahrrad anmelden: Alles, was du wissen musst!
Die urbane Mobilität befindet sich im Wandel. Immer mehr Menschen nutzen Elektroroller und Fahrräder, um sich effizient und umweltfreundlich fortzubewegen. Doch gerade bei Elektrofahrrädern tauchen viele Fragen auf.
Muss ich mein E-Bike anmelden?
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?
In diesem Blogartikel klären wir alle wichtigen Punkte rund um die Anmeldung von Elektrofahrrädern in Spanien.

 

Die DGT (Dirección General de Tráfico) unterscheidet drei Kategorien von Elektrofahrrädern:

Elektronisch unterstützte Fahrräder (VMP) sind solche, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der enthaltene Motor hat eine Nennleistung von 250 W oder weniger.
  • Der zusätzliche Antrieb stoppt, wenn der Fahrer aufhört zu treten.
  • Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h. Über dieser Geschwindigkeit greift der Elektromotor nicht mehr ein.

Power Bikes der Kategorie L1e-A

Die Power Bikes ähneln den vorherigen sehr. Sie gelten laut der DGT als Motorfahrräder der Kategorie L1e-A. Wenn man jedoch ihre technischen Eigenschaften überprüft, kommt ein wichtiger Unterschied zum Vorschein:
  • Der eingebaute Motor hat eine Nennleistung zwischen 250 W und 1000 W.
  • Der Hilfsantrieb stoppt, wenn der Fahrer aufhört zu treten.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Über dieser Geschwindigkeit greift der Elektromotor nicht mehr ein.

Speed Bikes der Kategorie L1e-B

In der Kategorie L1e-B der DGT sind die restlichen elektrischen Fahrräder enthalten. Sie sind umgangssprachlich als Speed Bikes bekannt und gelten rechtlich als Mopeds. Hier sind ihre Merkmale:
  • Ihre Leistung liegt über 1000 W und kann bis zu 4000 W betragen.
  • Sie erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h.
  • Sie verfügen über Elemente, die einem Benzin-Moped sehr ähnlich sind. Sie sind mit hydraulischen Bremsen, Rückspiegeln, Bremslichtern und mehr ausgestattet.

Wann ist eine Registrierung eines Elektrofahrrads obligatorisch?

Gemäß der geltenden Vorschriften müssen Elektrofahrräder mit Tretunterstützung oder EPAC nicht registriert werden. Hingegen müssen Modelle, die in die Kategorien L1e-A und L1e-B fallen, eine entsprechende Registrierung haben.
Wenn Du also daran denkst, ein Fahrrad aus einer der letzten beiden Kategorien zu erwerben, d. h. ein Power Bike oder ein Speed Bike, fragst Du dich vielleicht, welche Formalitäten Du erledigen musst, um sie zu registrieren.

 

So registrierst du dein E-Bike

✘ Erstens, gehe  zur ITV (Technische Fahrzeugprüfung)

Wenn das von Dir erworbene (oder zu erwerbende) Fahrrad in eine der Kategorien L1e fällt, musst Du es ordnungsgemäß registrieren lassen. Stelle sicher, dass es sich um ein gemäß der EU-Verordnung 168/2013 der Europäischen Union zugelassenes Fahrzeug handelt.
Nachdem dies geklärt ist, ist es Zeit, zur ITV (Technische Fahrzeugprüfung) zu gehen. Dort wirst Du aufgefordert, bestimmte Unterlagen vorzulegen, wie die Konformitätserklärung des Herstellers. Wenn alles in Ordnung ist, erhälst Du von der ITV die technische Fahrzeugprüfung.

 

✘ Jetzt kommen wir zu den Steuern

Wie bei jedem anderen motorisierten Fahrzeug müssen für die Nutzung eines Elektrofahrrads der Kategorien L1e einige Steuern entrichtet werden. Die erste ist die Registrierungssteuer, mit der die Gebühren für die Anmeldung im Fahrzeugregister der DGT abgedeckt werden. Zweitens ist es wichtig, die Kfz-Steuer zu zahlen. Letztere wird von den Gemeinden oder, falls nicht vorhanden, von den Provinzen verwaltet.

 

✘ Gehe zur nächstgelegenen Verkehrsbehörde DGT

Nachdem alle Formalitäten erledigt und die Steuern bezahlt wurden, ist es Zeit, zur Verkehrsbehörde zu gehen, um den Prozess abzuschließen. Nach Vorlage aller Belege wird Deinem Fahrrad eine Kennzeichennummer zugeteilt, mit der Du das entsprechende Kennzeichen beantragen kannst. Vergiss nicht, die Unterlagen immer bei dir zu haben, wenn Du dich mit Deinem Fahrrad fortbewegst, sei es digital, in der Mi DGT-App oder in Papierform.

 

✘ Erfülle alle Verpflichtungen

Da es sich um ein Fahrzeug mit mechanischem Antrieb handelt, musst Du auch für die Nutzung eines Power Bikes oder eines Speed Bikes weitere Verpflichtungen erfüllen. Eine davon ist eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die Du anderen Verkehrsteilnehmern zufügst. Beachte, dass diese Versicherung vollständig obligatorisch ist und nicht optional, wie es bei Versicherungen für elektrische Roller der Fall ist.
Außerdem ist es erforderlich, jährlich die Kfz-Steuer zu zahlen und zur ITV zu gehen, um die regelmäßige technische Inspektion durchführen zu lassen. Zuletzt informiere Dich bitte gründlich über den Führerschein, insbesondere wenn Du ein leistungsstarkes Modell erwerben möchtest. Das Nichterfüllen einer dieser Anforderungen hindert Dich daran, mit Deinem Elektrofahrrad zu fahren.

 

Fazit

Die Anmeldung eines Elektrofahrrads in Spanien ist zwar mit einigen Formalitäten verbunden, aber wichtig, um legal und sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Hinweis: Die Informationen in diesem Blogartikel dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachte die aktuell gültigen Gesetze und Vorschriften.
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