Betriebshaftpflichtversicherung für Industrie
Die Industrie hat die Welt verändert. Damit sind aber auch neue Risiken entstanden.
Unabhängig von der Branche, in der die Unternehmen tätig sind, wie z.B. von der Lebensmittel- und Getränkeindustrie bis hin zur Metall- und Kunststoffindustrie, gibt es viele abzusichernde Gefahren.
Auch weitere Berufszweige sollten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden:
- Lackierung und/oder Restaurierung von Möbeln
- Herstellung von Grabsteinen und Skulpturen
- Buchbinderei oder Werkstätte
- Copy-Shop, Reproduktion von Plänen, Dokumenten, Fotokopien
- Bearbeitung von Naturstein
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Welche Deckungen sind mit der Betriebshaftpflichtversicherung für die Industrie möglich?
- Zivilrechtliche Betriebshaftung
- Schäden, die Dritten durch die Entwicklung ihrer Tätigkeit entstehen.
- Zivilrechtliche Haftung für Immobilien
- Personenschäden bei Auftragnehmern und Subunternehmern Unterauftragnehmern oder Dritten
- Subsidiäre zivilrechtliche Haftung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern
- Schäden, die Dritten durch die Wartung und Instandhaltung ihrer Anlagen und Einrichtungen entstehen
- Be- und Entladevorgänge
- Schäden, die durch die Organisation und den Betrieb von Hilfseinrichtungen entstehen wie z.B. Sicherheitsdienste
- Firmenreisen zur Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen oder Messen
- Ausstellungen oder Messen
- Haftpflicht des Arbeitgebers für Schäden, die von den Arbeitnehmern des Versicherten erlitten werden
- Unbeabsichtigte Verschmutzung
- Beschädigung von Eigentum der Arbeitnehmer
- Produktrückrufe
- Arbeiten außerhalb des Betriebsgeländes des Versicherungsnehmers
Grundlegende Deckung
- Zivilrechtliche Betriebshaftung
- Schäden an Dritten, die durch den Betrieb des Zentrums entstehen
- Haftung für die Immobilien
- Körperverletzung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern oder Dritten
- Schäden, die Dritten durch die Erhaltung und Instandhaltung der Anlagen entstehen
- Subsidiäre zivilrechtliche Haftung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern
- Schäden, die durch die Organisation und den Betrieb von Hilfseinrichtungen entstehen wie z.B. Sicherheitsdienste
- Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken
- Unternehmensreisen zur Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen oder Messen
- Immobilien und Sportanlagen
- Organisation von kulturellen Besuchen und Ausflügen
- Persönliche Haftung der Mitglieder der Geschäftsführung des Bildungszentrums sowie der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter
- Verteidigung und Kaution
- Haftpflicht des Arbeitgebers für Schäden, die von den Arbeitnehmern des Versicherten erlitten werden
- Lokativ (Mieterhaftpflicht)
- Zivilrechtliche Haftung für Mobbing
- Beschädigung von Eigentum der Arbeitnehmer