Betriebshaftpflichtversicherung für Baufirmen
Das Baugewerbe ist mit vielen Risiken verbunden.
Wer in diesem Bereich tätig ist, ist leicht Unfällen aller Art ausgesetzt respektiv riskiert selber Unfälle an Dritten zu verursachen.
Grund dafür liegt darin, dass die Aufgaben auf öffentlichen oder privaten Baustellen mit erhöhten Anforderungen und körperlicher Beanspruchung ausgeführt werden und dabei auch gefährliche Materialien verwendet werden können.
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
An wen richtet sie sich die Betriebshaftpflichtversicherung für Baufirmen?
- Schlüsseldienste (nur Schlösser und Verriegelungen)
- Hochbau und Erschließungsarbeiten
- Bau von Hauptgebäuden (Neubau) und Umbauarbeiten
- Änderungen an Gebäuden, ohne dass diese Arbeiten strukturelle und/oder tragende Elemente beeinträchtigen
- Innenausstattung von Gebäuden: Malerei, Verputz
- Bodenbeläge, Pflasterung, Verlegung von Fliesen, Verlegung von Gipsplatten
- Verlegung von Parkett- oder Kunststoffböden
- Lackierer
- Einbau von Marmor, Granit, Stein im Inneren von Gebäuden (Küchen, Bäder, Wohnzimmer)
- Installation von Markisen, Gitterwerken und Pergolas
- Installation, Reparatur und Wartung von Bädern
- Bodenbeläge für Lagerhallen, Arbeiten an Sport- und Freizeitanlagen
- Schreinerarbeiten aus Holz, Metall oder PVC (Türen, Fenster, Fensterläden, Gitter usw.)
Grundlegende
Deckung
Deckungsumfang
- Betriebshaftpflicht
Deckt Schäden an Dritten ab, die durch die Unternehmensstruktur bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden. - Immobilienhaftpflicht
Schützt den Versicherten als Eigentümer oder Vermieter des Gebäudes, in dem die Schaden verursachende Tätigkeit ausgeübt wird. - Gegenseitige zivilrechtliche Haftung
Hierbei handelt es sich um die Kosten, die dem Bauherrn eines Bauwerks für die Schäden entstehen, die von Subunternehmern verursacht werden, die an diesem Bauwerk beteiligt sind. Die gegenseitige zivilrechtliche Haftung deckt die persönlichen Schäden ab, die die Mitarbeiter von Subunternehmern oder Auftragnehmern des Versicherten erleiden, die an denselben Arbeiten beteiligt sind. - Subsidiäre zivilrechtliche Haftung
Schützt den Versicherten vor Schäden, die Dritten durch die Subunternehmer oder die Angestellten des Versicherten selbst zugefügt werden. - Rechtsschutz und Bürgschaften
Garantiert den Rechtsschutz und die Bildung der erforderlichen Sicherheiten, wenn der Anspruch zu einem Gerichtsverfahren führt. - Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Deckt die Haftung des Arbeitgebers oder Unternehmens für Personenschäden, die seine Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall erleiden. - Mieterhaftpflicht
Schützt die versicherte Person vor dem Anspruch des Eigentümers der Räumlichkeiten für die Schäden, die während der Anmietung durch die versicherte Person an den Räumlichkeiten verursacht wurden. - Schadensersatzansprüche
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit verursacht wurden. - Versehentliche Kontamination der Umwelt
Schutz bei Personen-, Sach- und Folgeschäden, die Dritten durch unbeabsichtigte Verunreinigung entstehen. - Produkthaftpflicht
Schutz für Schäden an Dritten für hergestellte, gelieferte oder gelieferte Erzeugnisse, für ausgeführte Arbeiten oder Dienstleistungen. - Schäden am Eigentum der Arbeitnehmer
Beschädigung von persönlichem Eigentum der Arbeitnehmer. - Arbeiten außerhalb der versicherten Einrichtungen
Deckt den Anspruch auf Ersatz von Schäden, die in fremden Anlagen durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherten verursacht werden.