Betriebshaftpflichtversicherung für Bildungseinrichtungen
Die Haftpflichtversicherung für Bildungseinrichtungen hat einen weiten Geltungsbereich: Schulinhaber, Schulleiter, Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schüler und auch alle Personen, die sich in einer Bildungseinrichtung aufhalten und bei der Durchführung einer Tätigkeit einen Schaden erleiden.
Zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
An wen richtet sich die Betriebshaftpflichtversicherung für Bildungseinrichtungen?
- Pädagogische Akademien
- Bildungsaktivitäten in der Freizeit: Workshops, Spiele, Kurse
- Ausflüge, Sommerlager, Lager auf nationalem Gebiet
- Vereinigung der Eltern von Schülern (A.M.P.A.)
- Ferienlager
- Sonderschulzentrum (Taubstumme, Behinderte, Blinde)
- Zentren für Sporterziehung
- Hochschuleinrichtungen: Master-, Postgraduierten- oder Berufsbildungszentren
- Berufsbildungszentren
- Unternehmen, die sich mit der Organisation und Durchführung von Schulungen befassen
- Für Unternehmen, die primäre und sekundäre Bildung anbieten
- Vorschule, Kindergarten, Kinderkrippe
- Landwirtschaftliche Ausbildung
- Lehrer:in für Kampfsportarten
- Lehrer:in für Skifahren, Klettern, Abenteuersport (Risiko oder Abenteuer)
- Lehrer:in für Yoga, Pilates, Spinning usw.
- Lehrer:in
- Sportlehrer:in und/oder Ausbilder
- Babysitter-Service
Grundlegende
Deckung
Grundlegende Deckung
- Zivilrechtliche Betriebshaftung
- Schäden an Dritten, die durch den Betrieb des Zentrums entstehen
- Haftung für die Immobilien
- Körperverletzung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern oder Dritten
- Schäden, die Dritten durch die Erhaltung und Instandhaltung der Anlagen entstehen
- Subsidiäre zivilrechtliche Haftung von Auftragnehmern und Unterauftragnehmern
- Schäden, die durch die Organisation und den Betrieb von Hilfseinrichtungen entstehen wie z.B. Sicherheitsdienste
- Bereitstellung von Mahlzeiten und Getränken
- Unternehmensreisen zur Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen oder Messen
- Immobilien und Sportanlagen
- Organisation von kulturellen Besuchen und Ausflügen
- Persönliche Haftung der Mitglieder der Geschäftsführung des Bildungszentrums sowie der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter
- Verteidigung und Kaution
- Haftpflicht des Arbeitgebers für Schäden, die von den Arbeitnehmern des Versicherten erlitten werden
- Lokativ (Mieterhaftpflicht)
- Zivilrechtliche Haftung für Mobbing
- Beschädigung von Eigentum der Arbeitnehmer